
Nutzungsrichtlinien des Grillplatzes (An der Hindenburg) der Gemeinde Badenhausen
Für die Nutzung des
Grillplatzes (An der Hindenburg) der Gemeinde Badenhausen gelten folgende
Nutzungsrichtlinien:
Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für den Grillplatz (An der Hindenburg) einschl. der
darauf befindlichen Schutzhütte, des Grillpavilions und des Zeltdaches in
Badenhausen.
Nutzung
Für die Nutzung des Grillplatzes in der Gemeinde Badenhausen einschl. der darauf
befindlichen Anbauten wird eine Gebühr erhoben.
Die Nutzungszeit ist mit dem Heimat- und Geschichtsverein Badenhausen zu
vereinbaren. Vom Nutzer ist sicherzustellen, dass der gemietete Grillplatz
einschl. der Aufbauten bei Ablauf der Nutzungszeit verlassen ist.
Während der Nutzung, insbesondere von 22.00 Uhr hat der Nutzer sich so zu
verhalten, dass Anlieger nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen muss mit
Strafanzeige gerechnet werden.
Es wird eine Kaution von 50 Euro erhoben.
Nutzungsgebühren
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag: 50 Euro
Veranstaltungen
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Privatperson:
50 Euro
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag ortsansässiger
Vereine, Verbände und Gruppen: 40 Euro
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag auswärtiger Vereine,
Verbände und Gruppen: 50 Euro
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Schulklassen
bis 17.00 Uhr: 40 Euro
Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Schulklassen ab
17.00 Uhr: 50 Euro
Ausleih des Zeltes pauschal: 15 Euro
Ansprechpartner: Marco Rosenthal Download: Formular zur Platzmietung (Word-Dokument) Formular zur Platzmietung (PDF-Dokument)