Nutzungsrichtlinien des Grillplatzes (An der Hindenburg) der Gemeinde Badenhausen

Für die Nutzung des Grillplatzes (An der Hindenburg) der Gemeinde Badenhausen gelten folgende Nutzungsrichtlinien:

 

Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für den Grillplatz (An der Hindenburg) einschl. der darauf befindlichen Schutzhütte, des Grillpavilions und des Zeltdaches in Badenhausen.

 

Nutzung

Für die Nutzung des Grillplatzes in der Gemeinde Badenhausen einschl. der darauf befindlichen Anbauten wird eine Gebühr erhoben.

 

Die Nutzungszeit ist mit dem Heimat- und Geschichtsverein Badenhausen zu vereinbaren. Vom Nutzer ist sicherzustellen, dass der gemietete Grillplatz einschl. der Aufbauten bei Ablauf der Nutzungszeit verlassen ist.

 

Während der Nutzung, insbesondere von 22.00 Uhr hat der Nutzer sich so zu verhalten, dass Anlieger nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Strafanzeige gerechnet werden.

 

Es wird eine Kaution von 50 Euro erhoben.

 

Nutzungsgebühren

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag: 50 Euro

 

Veranstaltungen

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Privatperson: 50 Euro

 

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag ortsansässiger Vereine, Verbände und Gruppen: 40 Euro

 

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag auswärtiger Vereine, Verbände und Gruppen: 50 Euro

 

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Schulklassen bis 17.00 Uhr: 40 Euro

 

Nutzung des Grillplatzes einschl. Aufbauten je Nutzungstag durch Schulklassen ab 17.00 Uhr: 50 Euro

 

Ausleih des Zeltes pauschal: 15 Euro


Ansprechpartner: Marco Rosenthal

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